stadtflitzer Carsharing FAQ

Fragen & Antworten

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um stadtflizter Carsharing zusammen gestellt. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an unser Servicebüro, wir helfen Ihnen gerne weiter: T 0831 960 65 55


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Carsharing oder Autovermietung?


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Was benötige ich für Charsharing?

Sie benötigen eine Fahrerlaubnis, die seit mindestens 2 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit hat und müssen 1 Jahr Fahrpraxis vorweisen.

Für die Anmeldung ist der Personalausweis gesetzlich zwingend vorzulegen.

Wann lohnt sich Charsharing?

Wenn Sie Ihren Alltag zu Fuß, mit Bus, Bahn oder Fahrrad bewältigen und nur gelegentlich auf ein Auto zugreifen möchten, dann ist Carsharing die Ergänzung Ihrer Mobilität. Kunden können dennoch deutlich mehr fahren. Diese haben dann Vergleichsweise etwas höhere Kosten - aber Flexibilität, die unterschiedlicher Fahrzeugtypen, sowie das Angenehme, sich weder um TÜV, Inspektionen oder Reifenwechsel, noch um Parkplatz oder Fahrzeugsauberkeit kümmern zu müssen.

Mit dem Entschluss für sich Carsharing in Anspruch zu nehmen, bleiben Sie flexibler. Sie bezahlen weniger als beispielsweise beim Kauf eines eigenen Autos, gerechnet an Wertverlust und das Festlegen auf ein Modell.

Was für Fahrzeuge sind zu haben?

Kleinwagen, Mittelklasse, Kombi oder Transporter: Sie finden bei stadtflitzer derzeit eine Auswahl von 13 Fahrzeugen, die in der Regel nach fünf Jahren erneuert werden. In der winterlichen Jahreszeit wird der Fahrzeugbestand obligatorisch mit Winterreifen ausgestattet - eine gesonderte Buchung auf Winterreifen entfällt.

Sonderausstattungen (Gepäckträger, Dachbehälter, Skiträger, Fahrradträger, Navigationsgerät und Schneeketten) können bei der telefonischen Buchung zusätzlich ausgewählt werden. Extrakosten für Sonderzubehör soweit diese nicht gratis zur Verfügung gestellt werden, sind der Preisliste zu entnehmen.

Wie sind die Fahrzeuge versichert?

Alle Fahrzeuge verfügen über eine: Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, sowie einen Pannenschutzbrief.

Wie hoch ist die maximale Selbstbeteiligung im Schadensfall?

Ohne Zusatzvereinbarung gilt: Wenn Sie einen Unfall verschulden, zahlen Sie maximal 1050,- EUR.

Mit dem Versicherungspaket (VePa) können Sie Ihre Selbstbeteiligung reduzieren:

  • Kosten Jahresbeitrag: 45 Euro
  • Selbstbeteiligung: 350 Euro
  • Gültig für 1 Schaden / Jahr
Wie bezahle ich Fahrten?

Monatlich wird eine Rechnung erstellt - in der Regel zwischen dem 5. und 15. des Folgemonats. Die jeweiligen Fahrten werden mit Angabe von Fahrer, Fahrzeug, Fahrzeit und zurückgelegter Distanz übersichtlich dokumentiert.

Wichtig für Unternehmenskunden:
Die Mehrwertsteuer wird getrennt ausgewiesen. Die gesamten Fahrzeugkosten sind formal vorsteuerabzugsberechtigt. Sie bezahlen bequem per Bankeinzug - fünf Tage nach Rechnungsdatum. Sie haben also eine Woche Zeit offene Fragen mit der Geschäftsstelle zu klären. Unter dem Strich: Sie erhalten eine transparente Übersicht über Ihre monatlichen Kosten - ein Ergebnis, für das Sie bei einem eigenen Fahrzeug viel Zeit benötigen würden.

Muss ich eine Sicherheit hinterlegen?

Ja. Wir erheben eine generelle Sicherheitseinlage von 300,- EUR. Die Sicherheitseinlage ist ein feststehender Betrag, der vom stadtflitzer zur Absicherung bestehender Risiken hinterlegt wird. Die Einlage wird mit Vertragsende ausbezahlt / verrechnet.

Wird meine Einlage verzinst?

Nein. Allerdings erhalten Sie für eine Zusatzeinlage von jeweils 100,- EUR einen Rabatt von 3% auf den Zeittarif.

Beispiel:
300,- EUR Zusatzeinlage
=> 9% Rabatt auf den Zeittarif

Die Höhe der Zusatzeinlage ist auf 700,- EUR begrenzt. Für Abobuchungen gewähren wir generell einen Rabatt von 10% auf den Zeittarif.

Sind regelmäßige Fahrten zu fixen Terminen möglich?

Ja. Mit unseren Abobuchungen können Sie Fahrten zu festgelegten Wochen,- und Tageszeiten fix im Voraus reservieren. Ihr zusätzlicher Vorteil: für Abobuchungen gewähren wir generell einen Rabatt von 10% auf den Zeittarif. Die Abobuchung ist nur über das Servicebüro einzurichten.

Wie funktioniert das Tanken?

So weit nicht anders vereinbart, trägt stadtflitzer die Kosten für den Treibstoff. In jedem Auto finden Sie eine Tankkarte, mit der Sie an den Vertragstankstellen bargeldlos tanken können. Sollten Sie einmal bei einer anderen Tankstelle tanken müssen, legen Sie den Betrag aus und reichen uns die Quittung ein – der Betrag wird Ihnen im Büro bar ausbezahlt oder rücküberwiesen. Die Tankkarte wird nur für feste Vertragsteilnehmer zur Verfügung gestellt.

Wie schnell kann ich starten?

Sofort nach Vertragsabschluss und getätigter Sicherheitseinlage. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin in unserem Servicebüro.

Darf in den Fahrzeugen geraucht werden?

Nein. Wenn in einem Fahrzeug geraucht wird, wird eine Gebühr gemäß gültiger Preisliste fällig.

Welcher Tarif ist für mich der beste?

Ab dem 01.01.2021 erhalten Sie bei uns nur noch einen Standardtarif. Als Student haben Sie die Möglichkeit, diesen Tarif vergünstigt zu buchen. Alle Details und Kosten zum neuen Tarif finden Sie auf unserer Webseite im Bereich »Preise«.

Wie viel kann ich fahren?

In jedem Fall bis zur Höhe der Einlage, darüber hinaus bestimmt Ihre Bonität den Kreditrahmen, bzw. liegt dieser im Ermessen von stadtflitzer.

Sind Einwegfahrten möglich?

Nein, das Fahrzeug muss immer an seinen Standort zurückgebracht werden.

Wie lange im Voraus muss ich buchen?

Theoretisch können Sie fünf Minuten vor Fahrtbeginn buchen, allerdings ist die Chance dass ein Auto bereitsteht höher, je früher Sie buchen. Deshalb empfehlen wir Ihnen sofort zu buchen wenn Sie wissen wann Sie ein Fahrzeug benötigen.

Wie kann ich ein Fahrzeug buchen?

Sie können ein Fahrzeug über unsere Homepage oder telefonisch buchen.

Wie lange muss man mindestens buchen?

Die Mindestbuchungsdauer beträgt eine halbe Stunde, danach wird im viertelstündigen Takt abgerechnet.

Kann ich Buchungen stornieren?

Prinzipiell ja, bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn ist die Stornierung kostenlos, danach wird eine Gebühr laut gültiger Preisliste erhoben.

Was passiert, wenn man geblitzt wird?

Sie sind für alle Strafen verantwortlich, die durch die Nutzung eines Fahrzeugs entstehen. Wer also geblitzt wird, muss wie bei einem Privat-Fahrzeug dafür gerade stehen und die Strafe zahlen.

Kann ich mit einem stadtflitzer Auto in den Urlaub fahren?

Grundsätzlich ja, Sie können ein Fahrzeug beliebig lang buchen.

Wer kümmert sich um die Autos?

Um sämtliche Wartungsarbeiten (TÜV, Reifenwechsel, Reinigung, usw.) kümmert sich stadtflitzer.

Kann ich Carsharing einfach mal ausprobieren?

Ja, Sie können das stadtflitzer Angebot 4 Wochen lang unverbindlich testen. Zur Abwehr nicht versicherter Schäden wird während Testzeit eine Risiko-Sicherheitseinlage von 500,- EUR bei stadtflitzer hinterlegt.

Darf ich noch jemanden mit meinem gebuchten Auto fahren lassen?

Ja, Sie dürfen auf eigene Verantwortung Dritte mit Ihrem gebuchten Fahrzeug fahren lassen, wenn Sie sich von deren Fahrtüchtigkeit überzeugt haben.

Was mache ich, wenn etwas mit dem Fahrzeug nicht stimmt?

In diesem Fall sind Sie verpflichtet sofort das stadtflitzer Carsharing Service-Büro zu kontaktieren unter Telefon 0831 960 65 55.

Darf ich ins Ausland fahren?

Da es im Versicherungsschutz bestimmte Einschränkungen gibt, ist jede Auslandsfahrt mit stadtflitzer abzuklären. Den originalen Fahrzeugschein sowie die grüne Versicherungskarte müssen Sie in jedem Fall vor Fahrtantritt im stadtflitzer Servicebüro abholen.

Sind in den Autos Vignetten?

Vignetten sind Reisekosten, und werden von Ihnen übernommen.

Wie werden Auslandsfahrten abgerechnet?

Wenn im Ausland nicht getankt werden muss, gelten die ganz normalen Inlandstarife. Wenn im Ausland voraussichtlich getankt werden muss, bekommen Sie nach Vorlage des Tankbelegs die Kosten abzüglich der im Ausland bezahlten MwSt. zurückerstattet, müssen aber auf eigene Rechnung tanken.

Es wird nach folgenden Schritten vorgegangen:

  1. Unmittelbar nach Beginn der Fahrt wird das Fahrzeug auf Kosten von stadtflitzer Carsharing voll getankt.
  2. Vor der Fahrzeugrückgabe wird auf eigene Rechnung voll getankt.
  3. Im Fahrtenbuch die Fahrt als Auslandsfahrt kenntlich machen, um Missverständnissen bei der Abrechnung vorzubeugen.